TTS warnt vor Betrügern

Neuauflage einer Broschüre als Vorwand
veröffentlicht am 16.06.2015
Taunus. Ein aufmerksamer Geschäftspartner, der selbst geschädigt wurde, wies den TTS auf den Fall hin: So gab sich der Vertreter eines Verlags als Mitarbeiter des Taunus Touristik Service (kurz: TTS) aus und kündigte im Vorfeld seinen Besuch an. Bei seinem Besuch legte er einen Texteintrag des Anbieters/des Betriebes aus einer älteren Broschüre vor, mit dem Hinweis, dass dieser nun in der Neuauflage einer touristischen Broschüre erscheinen solle. Man möge den Eintrag prüfen. Kosten würden einem dabei nicht entstehen.

Jedoch solle der Besuch des angeblichen TTS-Mitarbeiters auf einem Formular kurz schriftlich bestätigt werden. Mit der Unterschrift auf dem Formular unterzeichnet der Geschädigte jedoch nicht den Besuch des angeblichen TTS-Mitarbeiters oder die Prüfung seines touristischen Texteintrages, sondern er schließt einen kostenpflichtigen Anzeigenvertrag mit der Firma „HAS Verlag GmbH“ mit Sitz in Hamburg ab.
 
Der Taunus Touristik Service e.V. (TTS) weist nachdrücklich darauf hin, dass er nicht mit der HAS Verlag Hamburg zusammen arbeitet und es sich bei den handelnden Vertretern auch nicht um Mitarbeiter des TTS handelt, die für eine Broschüre Texteinträge überprüfen und sich ihren Besuch vor Ort schriftlich quittieren lassen.
 
Betroffene, die solchen Besuch erhalten und im Einzelfall unsicher sind, können sich zur Abklärung, ob jemand im Auftrag des TTS handelt, an die TTS-Geschäftsstelle wenden: (0 61 71) 50 78 20 oder per Email an ti@taunus.info.

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