Badespaß in natürlicher Umgebung, gesäumt von saftigem Grün im Herzen des Taunus: Der Hattsteinweiher macht's möglich! Die Freizeitanlage Hattsteinweiher mit dem rund 1,6 ha großen Gewässer verfügt über einen abgegrenzten Nichtschwimmerbereich. Die ca. 4.500 m² große Wiesen-Liegefläche inkl. Sandstrand lockt Erholungssuchende aus der ganzen Region an.
Die rund vier Meter tiefe Badestelle ist nordwestlich von Usingen am Rande des Stadtwaldes auf einer Höhe von rund 340 m über NN gelegen. Aufgrund seiner Lage und der unmittelbaren Nähe zu zahlreichen Wanderwegen sowie zur
Buchfinkenroute bietet der Hattsteinweiher ein abwechslungsreiches Outdoor-Vergnügen in ländlicher Idylle.
Es handelt sich nicht um ein überwachtes Badegewässer mit Badeaufsicht, Baden ist auf eigene Gefahr möglich. Die DLRG Usinger Land ist allerdings in den Sommermonaten zeitweise vor Ort (bitte Beflaggung an der DLRG-Hütte beachten).
Stand up Paddling, Surfbretter, Badeinseln, Luftmatratzen sowie Boote jeglicher Art sind verboten.
Feuer machen und Grillen sind auf der gesamten Freizeitanlage verboten, ebenso das Mitbringen von Tieren an die Badestelle und den Strand-/Liegebereich. Zum Spazieren gehen rund um den Hattsteinweiher dürfen Hunde dagegen mitgebracht werden.
Auch kulinarisch ist einiges geboten rund um den Hattsteinweiher. Direkt angrenzend liegt das Restaurant Neumann mit Seeterrasse und Biergarten, außerdem die Burgerbar im Rondell auf dem Außengelände des Restaurants. Nicht weit entfernt an den Tennisplätzen des Usinger Tennis Club e.V. (UTHC) befindet sich das Restaurant Lava.
Ein kleiner Ausflug in die Geschichte des Hattsteinweihers: Urkundlich 1610 das erste Mal erwähnt, diente das Gewässer unter anderem der Wasserversorgung der Stadt Usingen, bevor ab ca. 1870 die noch heute bedeutsame Nutzung als Badestelle begann.
Auf der
Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie stehen weitere allgemeine Informationen sowie während der Badesaison aktuelle Messergebnisse der Wasserproben des offiziellen EU-Badegewässers zur Verfügung.