Neue Coronaverordnung für Hessen ab 16.09. in Kraft

Änderungen für Gastronomie und weitere Bereiche
veröffentlicht am 16.09.2021
Am 16.09. trat erneut eine neue Coronaschutzverordnung in Hessen in Kraft. Die wichtigste Änderung ist die Grundlage zur Verschärfung der Maßnahmen bei steigenden Coronainfektionen: War bisher die sogenannte Inzidenz pro 100.000 Einwohner ausschlaggebend, ist ab sofort die Hospitalisierungsrate entscheidend. Das Augenmerk wird nun darauf gelegt, wie viele Betten in den hessischen Krankenhäusern mit Corona-Patienten belegt sind. Alle Verordnungen von einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten treten zum 16.09. zugunsten der hesseweiten Verordnung außer Kraft. 

Eine weitere, grundlegende Änderung ist die Möglichkeit für Gastronomiebetriebe selbst zu entscheiden ob die sogenannte 3G-Regel angewendet werden soll, oder die 2G-Regel. In diesem Fall sind nur geimpfte oder genesene Gäste zugelassen. Mit Test kann in den Innenräumen dann kein Besuch mehr erfolgen. In Restaurants mit 2G gilt keine Maskenpflicht, keine Abstandsregel und keine Kapazitätsgrenze mehr. Es muss lediglich am Eingang ein Nachweis für die Impfung bzw. Genesung erfolgen.
Für den Bereich der Außengastronomie gilt weiterhin die 3G-Regel. 

Eine Übersicht zu den geltenden Regeln finden Sie zum Download am Ende der Seite.  

Bitte informieren Sie sich vor einem Restaurantbesuch, welche Regel für das Restaurant gilt, wenn Sie nicht genesen oder geimpft sind.