Aktuelle Hinweise (COVID-19)

Viele Gastgeber dürfen Auflagen lockern
veröffentlicht am 09.06.2021
Liebe Besucherinnen und Besucher,

das TTS-Team freut sich sehr, dass die Gastgeber in weiten Teilen des Taunus wieder Gäste empfangen dürfen!

Ob im Verbandsgebiet des Taunus Touristik Service e. V. die Maßnahmen der Bundesnotbremse gelten oder die des Landes Hessen, hängt von der 7-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises ab. Maßgeblich hierfür ist der beim RKI veröffentlichte Inzidenzwert des Landkreises.

Bei den Regeln des Landes Hessen gelten zwei Stufen:
 
  • Stufe 1 ab 17.05.2021: 5 Werktage in Folge Inzidenz unter 100
  • Stufe 2: unter 100 für weitere 14 Tage oder 5 Tage Inzidenz unter 50

Das Verbandsgebiet des Taunus Touristik Service umfasst Städte und Gemeinden in den sechs Landkreisen Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis und Wetteraukreis.

Zum Stand 17.06.2021 gelten die folgenden Einstufungen (alle Angaben ohne Gewähr, die aktuell gültige Übersicht über die jeweiligen Stufen gibt es auf der Webseite des Landes Hessen). 

Für die folgenden Landkreise und die aufgeführten TTS-Mitgliedskommunen gilt Stufe 2:
 
  • Rheingau-Taunus-Kreis
    Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Schlangenbad, Taunusstein, Waldems
 
  • Main-Taunus-Kreis
    Bad Soden am Taunus, Eppstein, Eschborn, Kelkheim (Taunus), Kriftel, Liederbach am Taunus
 
  • Lahn-Dill-Kreis
    Waldsolms
 
  • Kreis Limburg-Weilburg
    Bad Camberg, Selters (Taunus), Hünfelden, Weilmünster
 
  • Wetteraukreis
    Bad Nauheim
     
  • Hochtaunuskreis
    Bad Homburg v.d. Höhe, Friedrichsdorf, Glashütten, Grävenwiesbach, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Neu-Anspach, Oberursel (Taunus), Schmitten, Usingen, Wehrheim, Weilrod

In diesen Landkreisen gelten die aktuellen Reglungen des Landes Hessen:

Gastronomie
  • Stufe 2: Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch)

Übernachtungen
  • Stufe 2: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche

Kultur- und Freizeiteinrichtungen
  • Stufe 2: Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z.B. auch Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben

Veranstaltungen
  • Stufe 2:
    • Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte)
      Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmern innen mit tagesaktuellem Test (nur noch innen, außen nur noch eine Empfehlung) und strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.

Kontaktregeln
  • Stufe 2: Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene)

Erweiterte Maskenpflicht
Nach wie vor gilt: Alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen, generelle Empfehlung der medizinischen Maske Innenräume, ÖPNV und immer, wenn die Mindestabstände nicht gehalten werden können