Corona-Verordnung ab 11.11.2021 für Hessen, erweitert ab 24.11.2021

2G in den meisten Innenräumen
veröffentlicht am 25.11.2021
Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat am 11. und 24. November weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Hintergrund der neuen Beschlüsse sind stark steigende Corona-Infektionszahlen, insbesondere aber die starke Belastung der Intensivstationen. „Mit unserem Maßnahmenpaket wollen wir insbesondere die gefährdeten Gruppen schützen“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose bei einer Pressekonferenz Anfang November in Wiesbaden.

Die wichtigsten Regelungen für Ihren Besuch im Taunus: 

Für nahezu alle Innenbereiche (z.B. Restaurants, Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen, Theater) gilt die 2G-Regel. Zutritt haben nur Geimpfte oder Genesene. Weiterhin gilt in der Gastronomie die Maskenpflicht bis zum Platz. In allen anderen Bereichen muss die Maske auch am Platz getragen werden. 

Für Körpernahe Dienstleistungen wie Massagen gilt neben der 2G-Regel zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Friseure sowie medizinisch notwendige Behandlungen. Hier gilt die 3G-Pflicht mit Antigen-Test. 

Im ÖPNV gilt die 3G-Pflicht. Personen, die nicht über den erforderlichen Nachweis verfügen, müssen an der nächsten Station aussteigen und ein Bußgeld zahlen. 

Für Außenbereiche bei Veranstaltungen gibt es keine Zutrittsbeschränkungen. Es müssen weiterhin die Mindestabstände von 1,5 Metern eingehalten werden. 

Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern muss ein Antigen-Schnelltest vorgezeigt werden, wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind. Maximal 10 % der Besucher dürfen getestet sein. Dies gilt nicht für Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte. Eine Übersicht, welche Weihnachtsmärkte im Taunus stattfinden, finden Sie hier. 

Für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben gilt für privat Reisende die 2G-Regel in allen Arten der Unterkunft (Hotel, Ferienwohnung, Wohnmobilstellplatz, etc.). Für Geschäftsreisende gilt die 3G-Regel. In diesem Fall muss bei Anreise und anschließend täglich ein negativer Antigen-Schnelltest vorgelegt werden. Für Gemeinschaftsräume, Schwimmbäder und Restaurants gilt immer die 2G-Regel. 

Seit Samstag, 13.11.2021 werden den Bürgerinnen und Bürgern wieder 1 x wöchentlich kostenlose Schnelltests in Testzentren angeboten. Auch für Geimpfte bzw. bereits Genesene Personen ist es ratsam, sich regelmäßig zu testen, um eine eigene, evtl. asymptomatisch verlaufende Ansteckung frühzeitig zu erkennen. 

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch im Taunus die geltenden Bestimmungen und bleiben Sie gesund.