Weiterhin Maskenpflicht in der TI im TIZ, Gastro-Neuerungen

Corona-Regeln in Hessen seit 04.02.
veröffentlicht am 04.04.2022
Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit Samstag, 2. April 2022, gelten in Hessen neue Corona-Regeln. Auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes sind damit die bisherigen Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen, die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel oder Kapazitätsgrenzen in weiten Teilen ausgelaufen. Hotspot-Regelungen gelten derzeit in Hessen nicht.

Somit gelten seit dem 2. April auch im Gastgewerbe keine verpflichtenden Corona-Regeln mehr.

Ein Überblick über die wichtigsten Corona-Regeln (gültig ab 02.04.2022):

Eigenverantwortliches Handeln: Was kann ich selber tun?

Mit dem Wegfall einer Vielzahl angeordneter Infektionsschutzmaßnahmen im Alltag kommt dem eigenverantwortlichen Handeln jeder einzelnen Person noch einmal eine größere Bedeutung zu.
 
  • Verhalten Sie sich so, dass Sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen.
  • Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen.
  • Lassen Sie besondere Vorsicht walten bei persönlichen Begegnungen mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht (Empfehlung: vorsorgliche Testung!).
  • Berücksichtigen Sie bei privaten Zusammenkünften die räumlichen Gegebenheiten und treffen Sie angemessene Hygienemaßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden.
  • Achten Sie in geschlossenen Räumen auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung.
  • Vermeiden Sie bei akuten Atemwegssymptomen möglichst den Kontakt zu Angehörigen anderer Haushalte bis zu einer Abklärung der Ursachen.

Maskenpflicht: 
 
  • in Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatientinnen und -patienten)
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • bei Pflege- und Rettungsdiensten
  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
  • in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen. Masken sind und bleiben jedoch das beste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu verringern: Vor allem in Innenräumen ist es weiter sinnvoll, bei Begegnungen eine Maske zu tragen.

Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht in der Tourist-Info im Taunus-Informationszentrum weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Darüber hinaus besteht eine Zutrittsbeschränkung von maximal 4 Personen.