Weitere Lockerungen in der Gastronomie

Taunus Wunderland wieder geöffnet
veröffentlicht am 29.05.2020
Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat kürzlich weitere Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet. Betroffenen von den damit verbundenen Lockerungen sind auch Gastronomie und Hotellerie. In der Gastronomie fällt unter anderem die "5-Quadratmeter-Regel" weg. 

Die Beschränkung, wonach nur ein Gast pro fünf Quadratmeter Gastraumfläche zugelassen ist, wurde am 15. Mai durch die weitreichenden Öffnungen und Lockerungen nach dem Lockdown eingeführt. Seit gestern (28. Mai) ist die Regelung Geschichte. Betriebe müssen aber weiterhin streng darauf achten, dass ihre Gäste in Restaurant, Café oder Kneipe den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können und können dementsprechend meist nicht alle vorhandenen Sitzplätze mit Gästen besetzen. 

Ebenfalls seit dem 28. Mai dürfen zu einem Übernachtungsbetrieb gehörende Sauna-, Schwimm- und Wellnessbereiche wieder genutzt werden – jedoch ausschließlich von Übernachtungsgästen und nicht von Tagestouristen.

Die hessischen Freibäder und Badeseen dürfen nach den beschlossenen Lockerungen ab dem 1. Juni unter Beachtung der im Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln für den Trainingsbetrieb von Sportvereinen und die Durchführung von Schwimmkursen wieder öffnen. Die Nutzung für private Zwecke ist bislang nicht möglich. Bis Mitte Juni wird die hessische Landesregierung entscheiden, ab wann alle Bürgerinnen und Bürger (unter Einschränkungen) zum Schwimmen gehen können. Das Ziel ist, die Badeanstalten noch in diesem Sommer zu öffnen. 

Freizeitparks dürfen in Hessen bereits seit dem 15. Mai öffnen. Mit ein paar Tagen Verzögerung hat nun auch das Taunus Wunderland in Schlangenbad seine Türen geöffnet. Bis zum Ende der Sommerferien ist die bei Familien beliebte Attraktion täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. 50 von 52 Angeboten im Park können genutzt werden. Im Kassenbereich und in den Fahrgeschäften herrscht Maskenpflicht.