Weitere Lockerungen im Tourismus- und Freizeitbereich

Hotellerie und Gastronomie öffnen
veröffentlicht am 08.05.2020
Liebe Taunus-Besucher,

mit der neuen Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten der hessischen Landesregierung (gültig ab dem 9. Mai 2020) gehen weitere Lockerungen im Tourismus- und Freizeitbereich einher. Die Lockerungen im Überblick:
 
  • Es ist gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen (z.B. bei einem Besuch im Zoo, beim Wandern oder Wandern).
  • Für Veranstaltungen gilt weiterhin die Vereinbarung Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 zu untersagen (betroffen davon sind u.a. der Autofreie Weiltalsonntag und das Bad Homburger Laternenfest). 
  • Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab dem 9. Mai 2020 Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bspw. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird.
  • Ab dem 15. Mai 2020 ist eine Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten, Casinos (z.B. die Spielbank in Bad Homburg) und Spielhallen (innen und außen) unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten möglich.
  • Pensionen, Ferienzimmer und Hotels können ab dem 15. Mai 2020 zu touristischen Zwecken ihren Betrieb wiederaufnehmen. Soweit Speisen angeboten werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gastronomie. Dies gilt auch für die Abstandsregel und die zulässige Personendichte pro Quadratmeter Gastfläche, mit Ausnahme der Gästezimmer. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant) müssen die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden.
  • Ebenso ab dem 15. Mai 2020 können Ferienwohnungen und Campingplätze vermietet und genutzt werden. Dauercamping und Zweitwohnungsnutzung bleiben gestattet. 
  • Freizeitparks (z.B. der Freizeitpark Lochmühle und das Taunus Wunderland) können ebenfalls ab dem 15. Mai 2020 wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie über ein umfassendes Hygienekonzept verfügen.
  • Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai 2020 unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw. gespielt werden.
  • Unter den für Veranstaltungen genannten Voraussetzungen können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen ebenfalls ab dem 9. Mai 2020 wieder öffnen. Davon ausgenommen sind aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr weiterhin Veranstaltungen und Konzerte, bei denen Abstandsregeln realistischer Weise nicht eingehalten werden können
Geschlossen bleiben weiterhin:
 
  • Schwimmbäder (z.B. das Seedammbad, das Kurbad Königstein oder die Aeskulap Therme) und Saunen etc. bleiben geschlossen.
Alle Verordnungen gelten bis zum 5. Juni 2020. 

Das Taunus-Informationszentrum in Oberursel ist (abgesehen von der Gastronomie und den öffentlichen Toiletten) bis zum 1. Juni 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.