Veranstaltungen abgesagt, Einrichtungen geschlossen

Corona-Pandemie
veröffentlicht am 23.03.2020
+++ Update 23.03.2020 +++

Gestern Abend haben Bund und Länder ein weitgehendes Kontaktverbot beschlossen, das ab sofort gilt. Dazu gehören die folgenden Regelungen.
Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, soziale Kontakt zu Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts auf das absolut Notwendigste zu beschränken.
 
  • Im öffentlichen Raum gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Weiter möglich bleiben der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen und Prüfungen, Einkäufe, Arztbesuche und individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft.
  • Gruppen feiernder Menschen sind inakzeptabel.
  • Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, es ist lediglich die Mitnahme von Speisen und Getränken gestattet. Bei Interesse informieren Sie sich bitte direkt bei den Gaststätten und Restaurants, ob eine Essensbestellung angeboten wird.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios etc.) werden ebenfalls geschlossen. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Dienste.
  • Die Maßnahmen gelten für mindestens zwei Wochen.

+++ Update 20.03.2020 +++

Gaststätten und Restaurants in Hessen werden im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus ab Samstagmittag 21.03.2020, 12:00 Uhr, geschlossen. Es wird weiterhin möglich sein, sich dort Essen zur Abholung oder Lieferung zu bestellen. Bei Interesse informieren Sie sich bitte direkt bei den Gaststätten und Restaurants, ob eine Essensbestellung angeboten wird.

Außerdem beschloss die Landesregierung, die Obergrenze für Versammlungen von bislang 100 auf fünf Menschen abzusenken. Das gilt ab Samstag 00:00 Uhr.
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Liebe Besucherinnen und Besucher,

die Corona-Pandemie wirkt sich auch in der Freizeitregion Taunus zunehmend aus. Zahlreiche Veranstaltungen wie etwa das Boom!-Design-Festival in Bad Homburg, der Bauernmarkt im Freilichtmuseum Hessenpark oder der Radklassiker Eschborn-Frankfurt am 1. Mai wurden bereits abgesagt.

Soweit bekannt, wurden die Absagen von den Kommunen in den Online-Veranstaltungskalender der Website taunus.info eingepflegt. Um sicher zu gehen, ob die von Ihnen ausgesuchte Veranstaltung tatsächlich stattfindet, empfiehlt Ihnen der Taunus Touristik Service sich vorher bei den Veranstaltern zu informieren.

Die Hessische Landesregierung hat am 17. März 2020 die Schließung von
 
  • Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), insbesondere Bars, Clubs Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  • Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),
  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Freilichttheater, Opern, Schauspiel- und Konzerthäuser, Schlösser sowie Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
  • Kinos,
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, öffentliche und private Schwimm- und Spaßbäder, Thermalbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
  • Spielplätze
  • sowie alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Fabrikläden und Hersteller-Direktverkaufszentren
angeordnet. 

Diese Maßnahme betrifft viele beliebte Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten der Region. So zum Beispiel den Kronberger Opel-Zoo, die Burgen in Eppstein, Königstein und Kronberg, das Freilichtmuseum Hessenpark in Neu-Anspach, das Römerkastell Saalburg und das Seedammbad in Bad Homburg, aber auch die Freizeitparks Taunus Wunderland (Schlangenbad) und Lochmühle (Wehrheim)

Auch die Tourist-Infos der Region sind geschlossen. Im Taunus-Informationszentrum in Oberursel sind neben der Tourist-Info im Erdgeschloss auch die Erlebnisausstellung und der Seminarraum im Obergeschoss geschlossen.