Opel-Zoo & Co.: Erste Freizeiteinrichtungen öffnen wieder

Lockerungen in der Corona-Pandemie
veröffentlicht am 04.05.2020
Die seit dem heutigen Montag geltenden Lockerungen während der Corona-Pandemie, welche von der hessischen Landesregierung beschlossen wurden, wirken sich auch das Geschehen in der Freizeitregion Taunus aus.

Konkret bedeutet dies, dass die am 17. März 2020 beschlossene Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus durch Artikel 2 der Neunten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus am 2. Mai 2020 angepasst wurde und daher grundsätzlich u.a. folgende Einrichtungen im Taunus öffnen dürfen:
 
Bitte beachten Sie, dass Anbieter von Freizeitaktivitäten auch weiterhin von den Lockerungen ausgenommen sind. Auch Übernachtungen aus touristischen Zwecken sowie Stadtführungen und Reisebusreisen bleiben weiterhin verboten. Ebenfalls bleiben weiterhin geschlossen:
 
  • Freizeitparks (z.B. Lochmühle und Taunus Wunderland)
  • Gaststätten und ähnliche Einrichtungen mit Ausnahme des Außer-Haus-Verkaufs und Lieferung
  • Kino und Freilichtkino mit Ausnahme der Autokinos
  • Theater (z.B. das Deutsche Äppelwoi-Theater)
  • Schauspiel- und Konzerthäuser
  • Schwimm-, Thermal- und Spaßbäder (z.B. das Seedammbad oder die Aeskulaptherme)
  • Spielplätze (drinnen)

Die beliebteste Freizeiteinrichtung im Taunus, der Kronberger Opel-Zoo, hat bereits seit dem Morgen geöffnet. Hier müssen die folgenden Hygiene-Regeln umgesetzt werden, die landesweit für Museen, Schlösser und Gedenkstätten sowie Tierparks und Zoos gelten:
 
  • Einlass von maximal einer Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 20 Quadratmetern
  • ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind
  • Spielbereiche für Kinder werden gesperrt
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen werden gut sichtbar angebracht.
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Für den Opel-Zoo bedeutet das, dass Besucher im Kassenbereich einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Zudem dürfen das Gelände des Zoos nur 1.000 Personen gleichzeitig betreten. Mitarbeiter des Zoos ermitteln ständig die ein- und ausgehenden Besucher. Somit kann die limitierte Besucheranzahl auf dem Gelände reguliert werden. Ist die maximale Besucherzahl im Zoo erreicht, erfolgt der nächste Einlass, sobald andere Besucher den Zoo verlassen haben. Die wichtigsten Fragen zum Zoobesuch ab dem 4. Mai beantwortet der Opel-Zoo auf einer FAQ-Seite

Bitte beachten Sie unbedingt: Die Öffnung von Schlössern, Museen und Gedenkstätten sowie von Tierparks und Zoos wird unter der Prämisse der Möglichkeit des Individualkonsums vollzogen. Angehörigen des gleichen Hausstandes (z.B. Familien) ist ein gemeinsamer Besuch entsprechender Orte genauso gestattet wie zwei Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben. Ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. 
 
  • Das Römerkastell Saalburg in Bad Homburg ist noch bis zum 11. Mai 2020 geschlossen.
  • Im Landgrafenschloss in Bad Homburg sind Außengelände, Schlosspark, Museumsshop und weißer Turm ab 11.05. Mai wieder geöffnet
  • Das Freilichtmuseum Hessenpark in Neu-Anspach öffnet am 13. Mai 2020. Ab diesem Zeitpunkt ist das Museum von mittwochs bis sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr zugänglich. Alle wichtigen Informationen zum Besuch im Hessenpark finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung
  • Burg Kronberg öffnet am 21. Mai 2020 (Christi Himmelfahrt). 
Bitte informieren Sie sich bezüglich Öffnungszeiten und möglicher Einschränkungen direkt bei den Anbietern.