Corona-Regeln ab dem 05. Dezember 2021

2G-Pflicht nun auch im Einzelhandel
veröffentlicht am 07.12.2021
Nach einer Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche hat das hessische Corona-Kabinett die geltenden Coronaregeln für Hessen erneut angepasst. 

Die wichtigsten Regelungen für Ihren Besuch im Taunus: 

Für nahezu alle Innenbereiche (z.B. Restaurants, Veranstaltungen, Theater) gilt die 2G-Regel. Zutritt haben nur Geimpfte oder Genesene. Weiterhin gilt in der Gastronomie die Maskenpflicht bis zum Platz. In allen anderen Bereichen muss die Maske auch am Platz getragen werden. Neu hinzugekommen ist die 2G-Pflicht im Einzelhandel, der nicht zum täglichen Bedarf zählt (Lebensmittel, Drogerien, Apotheken).

Für Körpernahe Dienstleistungen wie Massagen gilt neben der 2G-Regel zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Friseure sowie medizinisch notwendige Behandlungen. Hier gilt die 3G-Pflicht mit Antigen-Test. Das Tragen einer FFP2-Maske ist auch hier verpflichtend. 

Im ÖPNV (Fahrzeuge, Haltestellen und Bahnhöfe) gilt die 3G-Pflicht. Diese wird stichprobenartig überprüft. 

Bei Veranstaltungen im Außenbereich gilt ab der 101. Person die 2G-Pflicht. Ab 3.000 Personen besteht eine Genehmigungspflicht durch die lokale Gesundheitsbehörde. 
Dies gilt nicht für Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte. Eine Übersicht, welche Weihnachtsmärkte im Taunus stattfinden, finden Sie hier. Die lokalen Organisatioren können jedoch zusätzliche Regelungen einführen. 

Für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben gilt für privat Reisende die 2G-Regel in allen Arten der Unterkunft (Hotel, Ferienwohnung, Wohnmobilstellplatz, etc.). Für Geschäftsreisende gilt die 3G-Regel. In diesem Fall muss bei Anreise und anschließend täglich ein negativer Antigen-Schnelltest vorgelegt werden. Für Gemeinschaftsräume, Schwimmbäder und Restaurants gilt immer die 2G-Regel. 

Für Kinder, die noch nicht geimpft werden können, gilt in den meisten Fällen das regelmäßig geführte Testheft aus der Schule. Genaue Informationen hierzu finden Sie im Download-Bereich

Seit Samstag, 13.11.2021 werden den Bürgerinnen und Bürgern wieder 1 x wöchentlich kostenlose Schnelltests in Testzentren angeboten. Auch für Geimpfte bzw. bereits Genesene Personen ist es ratsam, sich regelmäßig zu testen, um eine eigene, evtl. asymptomatisch verlaufende Ansteckung frühzeitig zu erkennen. 

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch im Taunus die geltenden Bestimmungen und bleiben Sie gesund.