Liebe Besucherinnen und Besucher,
das TTS-Team freut sich sehr, dass die Gastgeber in weiten Teilen des Taunus wieder Gäste empfangen dürfen!
Ob im Verbandsgebiet des Taunus Touristik Service e. V. die Maßnahmen der Bundesnotbremse gelten oder die des Landes Hessen, hängt von der 7-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises ab. Maßgeblich hierfür ist der beim
RKI veröffentlichte Inzidenzwert des Landkreises.
Bei den
Regeln des Landes Hessen gelten zwei Stufen:
- Stufe 1 ab 17.05.2021: 5 Werktage in Folge Inzidenz unter 100
- Stufe 2: unter 100 für weitere 14 Tage oder 5 Tage Inzidenz unter 50
Das Verbandsgebiet des Taunus Touristik Service umfasst
Städte und Gemeinden in den sechs Landkreisen Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis und Wetteraukreis.
Zum Stand 17.06.2021 gelten die folgenden Einstufungen (alle Angaben ohne Gewähr, die aktuell gültige Übersicht über die jeweiligen Stufen gibt es auf der
Webseite des Landes Hessen).
Für die folgenden Landkreise und die aufgeführten TTS-Mitgliedskommunen gilt
Stufe 2: - Rheingau-Taunus-Kreis
Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Hünstetten, Idstein, Niedernhausen, Schlangenbad, Taunusstein, Waldems
- Main-Taunus-Kreis
Bad Soden am Taunus, Eppstein, Eschborn, Kelkheim (Taunus), Kriftel, Liederbach am Taunus
- Lahn-Dill-Kreis
Waldsolms
- Kreis Limburg-Weilburg
Bad Camberg, Selters (Taunus), Hünfelden, Weilmünster
- Wetteraukreis
Bad Nauheim
- Hochtaunuskreis
Bad Homburg v.d. Höhe, Friedrichsdorf, Glashütten, Grävenwiesbach, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Neu-Anspach, Oberursel (Taunus), Schmitten, Usingen, Wehrheim, Weilrod
In diesen Landkreisen gelten die aktuellen Reglungen des Landes Hessen:
Gastronomie - Stufe 2: Öffnung der Innengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch)
Übernachtungen - Stufe 2: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze unter Auflagen geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche
Kultur- und Freizeiteinrichtungen - Stufe 2: Öffnung aller Innenräume von Freizeiteinrichtungen (z.B. auch Freizeitparks) mit tagesaktueller Testempfehlung und Abstands- und Hygienevorgaben
Veranstaltungen - Stufe 2:
- Veranstaltungen, (größere) Zusammenkünfte, Kulturangebote (Kino, Theater, Konzerte)
Zulassung von Veranstaltungen bis 200 (ungeimpfte) Teilnehmer außen und 100 (ungeimpfte) Teilnehmern innen mit tagesaktuellem Test (nur noch innen, außen nur noch eine Empfehlung) und strengen Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.
Kontaktregeln - Stufe 2: Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14 Jahren unabhängig vom Hausstand (plus Geimpfte/Genesene)
Erweiterte MaskenpflichtNach wie vor gilt: Alle öffentlich zugänglichen Gebäude, Fußgängerzonen, generelle Empfehlung der medizinischen Maske Innenräume, ÖPNV und immer, wenn die Mindestabstände nicht gehalten werden können