Aktuelle Coronaregeln

2G-Plus gilt ab sofort in ganz Hessen
veröffentlicht am 18.01.2022
Das Coronavirus hat Deutschland weiterhin fest im Griff. Die Inzidenzen sind derzeit so hoch wie nie. Die Inzidenz für Hessen lag am 18.01.2022 bei 677/100.000 Einwohnern und damit über dem Bundesdurchschnitt. Bis auf eine Ausnahme gelten alle Kreise und Kreisfreien Städte in Hessen als "Hotspot" mit einer Inzidenz über 350.
In der Destination Taunus haben derzeit alle Landkreise diesen Wert überschritten und sind somit Hotspots. 

Aus diesem Grund hat sich die Hessische Landesregierung dazu entschlossen, die geltenden Coronaregeln nochmals nachzuschärfen: 

Folgende Regelungen gelten derzeit in Hessen: 

Gastronomie:
  • 2G-Plus in Innenräumen
  • 2G im Außenbereich 
  • Maskenpflicht bis zum Sitzplatz 

Hotellerie (erweiterte Hotspot-Regelung): 
  • Für Privatreisen: 2G-Plus  
  • Für Dienstreisen: 3G-Pflicht mit täglichem Test
  • Für Gemeinschaftsräume (z.B. Restaurant, Wellnessbereich): 2G-Plus 
  • Maskenpflicht bis zum Zimmer bzw. Sitzplatz

Kulturstätten (z.B. Museen) (erweiterte Hotspot-Regelung):
  • Drinnen: 2G-Plus
  • Draußen: 2G

Veranstaltungen (erweiterte Hotspot-Regelung): 
ab 10 Personen:
  • Drinnen: 2G-Plus
  • Draußen: 2G 
  • Maskenpflicht auch am Sitzplatz 
  • Maximale Veranstaltungsgröße: 1.000 Teilnehmende
  • Ausnahme: Kein 3G/2G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen 

Einzelhandel: 
  • 2G außerhalb der Grundversorgung (Grundversorgung: Supermärkte, Apotheken, Drogerien usw.)
  • Maskenpflicht (FFP2 empfohlen) 

ÖPNV: 
  • 3G-Pflicht
  • Maskenpflicht (FFP2 empfohlen) im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden

Körpernahe Dienstleistungen: 
  • 2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch notwendigen Behandlungen
  • FFP2-Maskenpflicht

Zusätzliche Regelungen für Kreise mit einer Inzidenz über 350 ("Hotspot"):
  • Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Die Kommunen legen diese fest.
  • Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Die Kommunen legen diese fest.
  • Schließung von Prostitutionsstätten.
Diese Regelung gilt im Verbandsgebiet des Taunus Touristik Service derzeit für alle Landkreise.