Aktuelle Coronaregeln

Hochtaunuskreis ab sofort "Hotspot"
veröffentlicht am 11.01.2022
Das Coronavirus hat Deutschland weiterhin fest im Griff. Nachdem die Infektionszahlen rund um Weihnachten und Neujahr gesunken sind, steigen sie derzeit wieder täglich an.
Im Hochtaunuskreis wurde nun die Inzidenz von 350 überschritten (Stand: 10.1.2022). Dieser Wert gilt in Hessen als Grenze für weitere Coronabeschränkungen.   

Folgende Regelungen gelten derzeit in Hessen: 

Gastronomie:
  • 2G-Pflicht in Innenräumen
  • Maskenpflicht bis zum Sitzplatz 

Hotellerie: 
  • Für Privatreisen: 2G-Pflicht 
  • Für Dienstreisen: 3G-Pflicht mit täglichem Test
  • Für Gemeinschaftsräume (z.B. Restaurant, Wellnessbereich): 2G-Pflicht 
  • Maskenpflicht bis zum Zimmer bzw. Sitzplatz

Kulturstätten (z.B. Museen):
  • Drinnen: 2G-Pflicht
  • Draußen: keine Beschränkungen 

Veranstaltungen (dauerhafte Maskenpflicht, auch am Sitzplatz): 
  • Staffelung je nach Besucherzahl
  • Drinnen: 
    Ab 11 bis 100 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
    Ab 101 Personen: 2G plus sowie Abstands- und Hygienekonzept.
    Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.
  • Draußen:
    Ab 11 bis 100 Personen: Abstands- und Hygienekonzept.
    Ab 101 Personen: 2G sowie Abstands- und Hygienekonzept.
    Maximale Veranstaltungsgröße: 250 Teilnehmende.
  • Ausnahme: Kein 3G /2G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen. Örtliche Sonderregeln bleiben möglich. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte. Gottesdienste: 3G dringend empfohlen.

Einzelhandel: 
  • 2G außerhalb der Grundversorgung (Grundversorgung: Supermärkte, Apotheken, Drogerien usw.)
  • Maskenpflicht 

ÖPNV: 
  • 3G-Pflicht.
  • Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden

Körpernahe Dienstleistungen: 
  • 2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch notwendigen Behandlungen
  • FFP2 Maskenpflicht

Zusätzliche Regelungen für Kreise mit einer Inzidenz über 350 ("Hotspot"):
  • Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Die Kommunen legen diese fest.
  • Maskenpflicht in Fußgängerzonen. Die Kommunen legen diese fest.
  • Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.
  • Schließung von Prostitutionsstätten.
Diese Regelung gilt im Verbandsgebiet des Taunus Touristik Service derzeit nur für den Hochtaunuskreis.