Ab heute weitere Lockerungen in Gastronomie und Hotellerie

Mehr Freiheiten, Verschärfungen ab 35er-Inzidenz
veröffentlicht am 22.07.2021
Zwar steigen die Coronazahlen in Hessen und dem Taunus wieder leicht an, sie bewegen sich jedoch weiterhin auf niedrigem Niveau. Deshalb hat das Corona-Kabinett rund um Ministerpräsident Volker Bouffier am Montag, 19.07.2021 einige Lockerungen beschlossen. Die wichtigsten Lockerungen in den Bereichen Hotellerie und Gastronomie haben wir hier für Sie aufgelistet:
 
  • Für den Innenbereich der Gastronomie wird kein Corona-Test mehr benötigt. Die Regelung zum Tragen der Maske bis zum Platz bleibt weiterhin bestehen. Es gibt keine Beschränkungen mehr zur Anzahl der Personen bzw. Haushalte pro Tisch.

  • In der Außengastronomie gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr, auch nicht für Mitarbeiter.

  • Übernachtungsbetriebe sind mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht bei Anreise (für touristische Übernachtungen, außer für Geimpfte und Genensene), jedoch sind während des Aufenthalts keine weiteren Tests mehr nötig. Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln. Die Kapazitätsbeschränkung ist aufgehoben.

  • Bei Veranstaltungen bis 100 Personen gilt keine Testpflicht mehr. Veranstaltungen bis 750 + Geimpfte oder Genesene Personen im Innenbereich und 1.500 + Geimpfte oder Genesene Personen im Außenbereich bedürfen keiner Genehmigung durch das Gesundheitsamt mehr. 

  • Schwimmbäder sind weiterhin mit einer Personenbegrenzung geöffnet.

  • Kultureinrichtungen sind mit einem Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.

  • Clubs und Diskotheken dürfen im Außenbereich wieder Tanzveranstaltungen anbieten. Pro Person sind 5 qm Platz nötig. Die Personenzahl ist auf 250 beschränkt. Im Innenbereich von Diskotheken ist weiterhin nur ein gastronomisches Angebot nach behördlicher Genehmigung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Lockerungen nur so lange gelten, bis die Inzidenz auf einen Wert von 35 ansteigt. Ab dieser Inzidenz können die Kreise und kreisfreien Städte die Maßnahmen wieder verschärfen. In jedem Fall tritt dann wieder die Testpflicht in der Innengastronomie in Kraft. Am 22.07.2021 liegt die Inzidenz im Hochtaunuskreis bei 11,4 und im Main-Taunus-Kreis bei 19,7 (Quelle: RKI).