Aufgrund weiter steigender Corona-Infektionszahlen haben sich die Großstädte und Kreise des Rhein-Main-Gebietes auf eine einheitliche Vorgehensweise verständigt. Somit gelten ab der kommenden Woche in den Städten Frankfurt, Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt sowie den Landkreisen Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Taunus, Main-Kinzig, Offenbach und Rheingau-Taunus verschärfte Maßnahmen.
Von den Maßnahmen ist auch die
Freizeitregion Taunus betroffen, liegen die meisten Angebote doch in den Kreisen Main-Taunus, Hochtaunus und Rheingau-Taunus. Konkret betroffen sind vor allem die
gastronomischen Einrichtungen im Taunus. Sie müssen ab einer Inzidenz von 50 von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr schließen. Zudem herrscht in der Zeit ein allgemeines Alkoholverkaufsverbot.
Aktuell (16.10., 08:00 Uhr) liegt der Hochtaunuskreis bei einer Inzidenz von 52,8, der Main-Taunus-Kreis bei einer Inzidenz von 61,9 und der Rheingau-Taunus-Kreis bei einer Inzidenz von 56,6.
Der
Hochtaunuskreis hat eine
Pressemeldung zum Thema herausgegeben.
Neben den verschärften Maßnahmen gilt in Hessen nach wie vor ein Beherbergungsverbot für nicht-hessische Gäste aus Risikogebieten mit einer Inzidenz von über 50. Weitere Infos zu den aktuell geltenden Regellungen im Hessen-Tourismus können unter
https://tourismus-wegweiser.de/detail/?bl=he&lang=de eingesehen werden.